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   OLG Celle, 01.06.2005 - 16 VA 3/05   

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https://dejure.org/2005,2562
OLG Celle, 01.06.2005 - 16 VA 3/05 (https://dejure.org/2005,2562)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.06.2005 - 16 VA 3/05 (https://dejure.org/2005,2562)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 16 VA 3/05 (https://dejure.org/2005,2562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 InsO; § 23 EGGVG; Art. 92 GG
    Ernennung eines Insolvenzverwalters in einem Eröffnungsbeschluss als rechtsprechende Tätigkeit; Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Ernennung eines Insolvenzverwalters; Bestellung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernennung eines Insolvenzverwalters in einem Eröffnungsbeschluss als rechtsprechende Tätigkeit; Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Ernennung eines Insolvenzverwalters; Bestellung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt

  • Judicialis

    InsO § 27; ; EGGVG §§ 23 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 27; EGGVG §§ 23 ff
    Zur Frage der Anfechtbarkeit der Insolvenzverwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lüneburg - 46 IN 103/05
  • OLG Celle, 01.06.2005 - 16 VA 3/05

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2405
  • ZIP 2005, 1288
  • MDR 2005, 1192
  • MDR 2005, 1192 (Volltext mit red. LS)
  • NZI 2005, 458
  • NZI 2005, 458 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.10.2004 - 15 VA 11/04

    Zur Auswahlentscheidung der Person des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2005 - 16 VA 3/05
    Ein Antrag auf Aufhebung der Ernennung an das Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG ist deshalb unzulässig (Anschluss an OLG Hamm NJW 2005, 834).

    Er hält im Übrigen den Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG für unzulässig und verweist unter anderem auf den Beschluss des OLG Hamm vom 14. Oktober 2004 - AZ.: 15 VA 11/04 - (NJW 2005, 834).

  • OLG Stuttgart, 05.12.2005 - 19 VA 4/05

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

    Aus diesem Gesichtspunkt folgt, dass die Bestellung als exekutiver Akt zu bewerten ist (so auch OLG Koblenz NZI 2005, 453; a.A. OLG Hamm, NZI 2005, 111 sowie OLG Celle NZI 2005, 458).

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in den Verfahren, das den Beschlüssen des OLG Hamm vom 14.10.2004 (NZI 2005, 111) sowie des OLG Celle vom 01.06.2005 (NZI 2005, 458) zu Grunde liegt, nicht gestellt worden.

  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08

    Insolvenzverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines die Bestellung eines vorläufigen

    Die Frage, ob es sich bei der Bestellung eines Insolvenzverwalters innerhalb des Eröffnungsbeschlusses im Insolvenzverfahren nach § 56 InsO um einen Akt der Rechtsprechung handelt oder aber um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG, ist in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden (für Rechtsprechungsakt: OLG Hamm ZIP 2005, 269; OLG Celle ZIP 2005, 1288; OLG Koblenz ZIP 2000, 507; Ernestus in Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl., § 4 Rz. 73; Voigt-Salus/Pape, ebendort, § 21 Rz. 39, 40; Frind in Hamburger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 56 Rz. 29, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen; für Justizverwaltungsakt: OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; Doppelnatur: Mohrbutter in Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl., § 6 Rz. 29).
  • KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05

    Insolvenzverwalterauswahl: Fehlerhafte Ermessensausübung des Insolvenzgerichts

    Die abweichende Entscheidung des OLG Hamm (47 ff) 15 VA 11/04 vom 14. Oktober 2004 gegen die Verfassungsbeschwerde eingelegt ist (85: 1 BvR 2530/04), und die Entscheidung des OLG Celle (16 VA 3/05 vom 1.6.05, ZIP 2005, 1288) stehen nicht entgegen, weil es dort um die Bestellung eines Insolvenzverwalters im konkreten Einzelfall (§§ 27 I 2, 56 InsO) bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging und nicht um die Aufnahme in die Vorauswahlliste.
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